WISSEN SIE BESCHEID?
So geht Brandschutz

Wissen Ihre Mitarbeiter wie sie sich verhalten sollen, wenn es brennt? Haben Sie praktische Erfahrung im Umgang mit einem Feuerlöscher? Die Ausbildung eines Brandschutzhelfers ist gesetzlich vorgeschrieben.


In Verbindung mit unserem Kooperationspartner Patrik Nitze bieten wir Ihnen die Ausbildung von Brandschutzhelfern im Raum Norddeutschland an.

 


 

Arbeitsschutzgesetz

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 10 Abs. 2 for­dert vom Arbeitgeber / Unternehmer die Benen­nung von Mitarbeitern, die Aufgaben im vorbeugenden Brand­schutz und in der Bekämpfung bei Entstehungs­bränden übernehmen

Gesetzliche Vorschriften

Ein Anteil von 5% der Beschäftigten ist gesetzlich vor­geschrieben.

 

Dies gilt auch für Kleinbetriebe: Bereits ab einem Beschäftigten ist ein Brandschutzhelfer erforderlich.

Die Ausbildung

Die Ausbildung der Brand­schutz­helfer ist durch die DGUV 205-023 und ASR A2.2 geregelt. Die Inhalte dieser Vorschriften bilden die Grundlage unserer Seminar­inhalte

 

Termine, Orte & Anmelde­möglich­keiten finden Sie hier: