Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin für
Kleine Betriebe

Regelbetreuung für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten

Diese Betreuungsform steht allen Betrieben mit maximal zehn Vollzeit- oder bis zu zwanzig Teilzeit-Beschäftigten offen. Das Unternehmen entscheidet selbst, wie viel Betreuung und Beratung es benötigt - eine einfache und wirtschaftliche Option für kleine Unternehmen.


Die Grundbetreuung

Jedes Unternehmen muss eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung erstellen, in der es die poten­ziellen Gesundheitsgefahren im Betrieb erfasst, Maßnahmen festlegt, um sie zu beseitigen, und diese dann auch umsetzt. Diese Gefährdungsbeurteilung soll bei allen gravierenden Verände­rungen im Betrieb aktualisiert werden, spätestens aber nach fünf Jahren. Dazu ist die Unterstützung eines Betriebsarztes bzw. einer Betriebsärztin oder einer Fachkraft für Arbeits­sicherheit notwendig.


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